Archiv für die Kategorie ‘kleineres Übel’

Krieg, die offene Flanke des Libertarismus

Januar 29, 2009

Die komplexeste Form der Gewalt ist der Krieg. Carl von Clausewitz definierte ihn als Kampf, um den eigenen Willen durchzusetzen. Gemeint ist der Willen von Staaten.Doch das eigentümlich des Kriegs ist, das er das Recht außer Kraft setzten zu scheint. Man denke an die durch Bombardierung unschuldig zu Tode Gekommenen, deren Schicksal keine Strafverfolgung der Verantwortlichen nach sich zieht. Der Trick, der das Töten Unschuldiger rechtfertigt, ist der Kollektivismus. Ein feindseliger Akt ist keine Handlung des Individuums A gegen B sondern des Volks Alpha gegen Volk Beta. Praktisch sieht dies so, aus das innerhalb von Alpha das von A begangene Unrecht nicht geahndet wird, wenn dieses dazu dient Gewaltakte (ungeachtet dessen ob sie recht- oder unrechtmäßig sind) aus Beta auf Menschen und ihr Eigentum in Alpha zu unterbinden. Das eine Handlung von A gegen B stattfand wird als irrelevant betrachtet, sie geht in den aggregierten Handlungen aus Alpha in Beta hinein unter, so dass man vereinfachend davon spricht, dass Alpha und Beta selbst die Handelnden und Leidende sind.

Aus libertärer Sicht ist es natürlich Unsinn sich Völker als Subjekte vorzustellen. Ereignisse müssen mittels des methodischen Individualismus analysiert und entsprechend beurteilt werden. Diese Vorstellung kommt dem intuitiven Rechtsempfinden der meisten Menschen entgegen, die eben nicht bereit sind hinzunehmen, dass Unschuldigen Schaden zugefügt wird. Das intuitive Rechtsempfinden lässt sich nicht einfach als romantische Vorstellung abtun. Denn es war wirkmächtig und hat z.B. die Entwicklung des humanistischen Völkerrechts weitergetrieben. Eine Entwicklung, die noch nicht abgeschlossen ist, wie die sinkende Toleranz gegenüber Kollateralschäden zeigt. Einen Abschluss wird sie wohl erst finden, wenn Krieg mit polizeilichen Mitteln geführt wird, wie es das libertäre Rechtsverständnis fordert. Doch spätestens hier geraten wir in einen Konflikt: Unter gleichstarken Parteien kann sich diejenige durchsetzen die schneller und rücksichtsloser agiert. Um es mit den Worten Clausewitz zu sagen:

Da der Gebrauch der physischen Gewalt in ihrem ganzen Umfange die Mitwirkung der Intelligenz auf keine Weise ausschließt, so muß der, welcher sich dieser Gewalt rücksichtslos, ohne Schonung des Blutes bedient, ein Übergewicht bekommen, wenn der Gegner es nicht tut. Dadurch gibt er dem anderen das Gesetz, und so steigern sich beide bis zum äußersten, ohne daß es andere Schranken gäbe als die der innewohnenden Gegengewichte.

Das Ziel schnell und rücksichtlos zu handeln, lässt sich nur verwirklichen, wenn wir die Komplexität unserer Wahrnehmung verringern. Der Methodischer Individualismus, auf dem unsere Rechtsauffassung beruht, steht dem entgegen. Wir sehen also dem Paradox gegenüber, dass es Situationen gibt, in denen die Verteidigung des Rechts nur gelingen kann, wenn man das Recht aufgibt.

Die Problematik ungleichen Unrechts

November 9, 2008

In vielen Debatten um das kleinere Übel, geht es um die Frage, dass wenn man schon Unrecht nicht verhindern kann, man vielleicht doch den Personenkreis beschränken sollte, der von ihm betroffen ist. Beispiele wären, die Begrenzung der Wehrpflicht auf Männer oder das Einführen weiterer Steuerfreibeträge. Auf dem ersten Blick mag der Gedanke einiges führ sich haben, eine Beschränkung des betroffenen Personenkreises, schränkt auch die Zahl der bedrohten Rechtsgüter ein. Auf den zweiten kommen Zweifel, die Wehrpflicht wäre nicht aufrechtzuerhalten wären auch Frauen betroffen, die Möglichkeit die Steuerlast zu mildern, führt zu einem Wettstreit der Lobbyisten um die wirkungsvollste Beeinflussung der Politiker. Kurz die Beschränkung des Personenkreises, ermöglicht es der Politik die Strategie des ‚divide et impera‘ anzuwenden. M.E. ist der Erfolg des Etatismus fast ausschließlich auf diese Strategie zurückzuführen und so ist die Beschränkung des Personenkreises überhaupt die Voraussetzung dafür, dass Unrecht zugelassen wird. Das Problem muss daher neu formuliert werden: Kann man es moralisch rechtfertigen, einige Menschen dem Unrecht preiszugeben, wenn dies die Chancen verbessert alle oder mehr Menschen vor diesem Unrecht zu bewahren?

Diese Frage lässt sich in ihrer Allgemeinheit natürlich nicht beantworten, es kommt z.B. darauf an ob das preisgeben eine aktive oder negative Handlung darstellt, was mach eine am Recht orientierte Person überhaupt in der Politik usw. Allerdings lässt sich folgendes feststellen: Wer, statt seine Anstrengung darauf zu richten das Unrecht in seiner Gesamtheit zu beseitigen, sich müht das Unrecht von sich auf andere zu lenken, schafft diesem Unrecht Legitimität. Dieser erhält damit die Grundlage, auf der das Unrecht überhaupt bestehen kann und trägt daher eine Mitschuld. Diese Mitschuld rechtfertigt es den Versuchen den von Unrecht betroffenen Personenkreis zu begrenzen entgegenzuwirken. Als Versuch es ist schon zu werten, wenn die Meinung vertreten wird, die Begrenzung sei zu präferieren. Als Gegenposition zu diesen Versuchen lässt sich gleiches Unrecht für alle auch allgemein präferieren. Die hier entwickelte Argumentation ist recht komplex, aus meiner Sicht ist sie jedoch, die einzige aus der Fla-Tax einem differenzierten Steuersystem und allgemeine Wehrpflicht gegenüber Wehrpflicht nur für Männer vorzuziehen ist.